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Eine podologische Fußpflege kann bei bestimmten Fußproblemen ärztlich verordnet oder privat in Anspruch genommen werden. In vielen Fällen ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich.
Mit einer ärztlichen Verordnung erhalten Patientinnen und Patienten Zugang zu einer gezielten medizinischen Fußbehandlung. Je nach Bedarf ist auch eine private podologische Behandlung möglich – beide Varianten helfen, Beschwerden zu lindern und die Fußgesundheit langfristig zu erhalten.
Welche Kosten übernehmen die Krankenkassen
Bei bestimmten Erkrankungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für podologische Behandlungen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Die Abrechnung erfolgt in diesen Fällen direkt über die Krankenkasse, ggf. mit gesetzlicher Zuzahlung.
👉 Gerne wird im persönlichen Gespräch geklärt, ob ein Anspruch besteht und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Je nach Diagnose kann die Ärztin oder der Arzt bei der Verordnung zur Podologie festlegen, wie viele Einzelbehandlungen die Patientin oder der Patient in welchem zeitlichen Abstand erhalten soll.
Voraussetzungen für die Übernahme der Therapiekosten durch die Krankenkasse
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für podologische Behandlungen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Für Versicherte ab 18 Jahren ist eine gesetzliche Zuzahlung vorgesehen.
👉 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit. Erwachsene zahlen 10 % der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung, sofern keine Befreiung vorliegt.
Gültigkeit der podologischen Verordnung
Nach Ausstellung der Verordnung muss die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen in einer zugelassenen Praxis beginnen. Bei dringendem Behandlungsbedarf kann der Arzt eine kürzere Frist von 14 Tagen festlegen.
👉 Wird die Behandlung nicht rechtzeitig begonnen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.